Was verdiene ich im Referenfariat?

Wir zeigen dir dein Gehalt im Lehramt Referendariat!


Man steht nun also vor dem ersten Einsatz in einer Schule. Hier fragt man sich natürlich, was auf einen zukommt. Wie ist die Situation mit den Schülern und wie wird das Gehalt ausfallen.

In diesem Blogbeitrag möchten wir klären, ob der Verdienst denn die ersten Wünsche erfüllen kann.


Was wird man als Referendar im Lehramt verdienen?

Wie sieht die Besoldung im Referendariat aus?

Diese Frage kann man pauschal nicht so einfach beantworten. Es kommt nämlich auf einige Faktoren an, welche das Gehalt während des Referendariats beeinflussen. So zu nennen ist die Besoldungsgruppe, die Schulart und das Bundesland. Außerdem nimmt auf die Höhe des Gehalts auch der Familienstand Einfluss.


Gehen wir zunächst auf die Besoldungsgruppe ein!

Als Beamter findet man sich in so genannten Besoldungsgruppen wieder. Diese sind ausschlaggebend für die spätere Vergütung. Also hängt das Gehalt maßgeblich mit der Eingruppierung zusammen. Für Referendare ist die Besoldungsgruppe identisch zu der beim Berufsstart im Lehramt. Ihre Anwärterbezüge richten sich also auch der Besoldungsgruppe des Eingangsamts. 

Als Lehrer ist man in der Besoldungsgruppe A. Diese gliedert sich noch in Untergruppen von A2 bis A13. Als Grundschullehrer wird man in der Besoldungsgruppe A12 einsortiert, wohingegen ein Gymnasiallehrer sich in der Besoldungsgruppe A13 wiederfindet.


Schauen wir uns das Bundesland an in dem der Referendar arbeiten wird!

Im Jahr 2006 kam es zu einer Änderung, welche besagt, dass die Bundesländer frei über die Besoldung der Beamten bestimmen können. Daraus resultiert, dass die Bundesländer eigene Besoldungstabellen haben und die Anwärterbezüge unterschiedlich hoch ausfallen. Vergleicht man Berlin, welches das Schlusslicht bei der Höhe der Besoldung ist, mit dem Spitzenreiter Baden-Württemberg, so erkennt man hier eine Differenz von rund 120€ im Monat. In Berlin bekommt man 1274€ und in Baden-Württemberg 1391€ Beide Zahlen beziehen sich auf die Besoldungsgruppe A13.


Was versteht man unter dem Familienzuschlag?

Im Besoldungsrecht des Bundes findet man die Rechtsgrundlage für den Familienzuschlag und den §§39 f. Bundesbesoldungsgesetz. Dieser sagt aus, dass man wenn man verheiratet ist und/oder ein Kind hat, man den Familienzuschlag erhält. Man hat aber zu berücksichtigen, dass der Familienzuschlag sich stark unterscheiden kann. Wohnt man nun also in Bremen ohne Kind, aber ist verheiratet, so erhält man bei A12 239€. Befindet man sich aber in Baden-Württemberg mit der selben Konstellation so erhält man nur 139€. Der Zuschlag erhöht sich aber pro Kind. 





Gender Erklärung:


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Blogbeitrag die Sprachform des generischen Maskulinums angewendet. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll. 

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