Wer bekommt wie viel Weihnachts- und Urlaubsgeld? Wir zeigen es dir.
Besteht überhaupt ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld?
Ab wann kann man mit Weihnachts- und Urlaubsgeld rechnen?
Wie hoch fällt das Weihnachts- und Urlaubsgeld aus?
Kommt es zu steuerlichen Abzügen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld?
Wann bekommt man das Weihnachts- und Urlaubsgeld überwiesen?
Ist Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt das Gleiche?
Unter den Begriffen Weihnachts-und Urlaubsgeld versteht man sogenannte Gratifikationen. Diese erhält man vom Arbeitgeber ein- bis zweimal im Jahr. Sie werden neben den festgelegten Löhnen und Gehältern ausgezahlt.
Diese monetäre Vergütung stellt in der Regel eine Honorierung der Betriebstreue und der Arbeitsleistung dar. Im folgenden gehen wir etwas genauer darauf ein, wer Weihnachts- und Urlaubsgeld bekommt und unter welchen Bedingungen es zu einer Kürzung kommen kann.
In Deutschland gibt es keinen Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld! Diese Gratifikationen stellen eine freiwillige Zusatzzahlung des Arbeitgebers dar. Regelt ist das in der Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag.
Die Entscheidungsfreiheit in dieser Frage liegt bei dem Arbeitgeber. In welcher Höhe ein Weihnachts-oder Urlaubsgeld ausgezahlt wird und ob es überhaupt ausgezahlt wird kann er frei entscheiden.
Nur wenn man in seinen Vertragsunterlagen die Angaben zu einem entsprechenden Weihnachts- und Urlaubsgeld wiederfindet besteht ein Anspruch. Anderenfalls nur durch eine besondere Betriebsvereinbarung von Seiten des Chefs. Der Arbeitgeber kann aber gebrauch von einem einseitigen Widerruf machen. Das ist aber auch nur dann möglich, wenn der Vertrag hierfür eindeutige Gründe vorsieht und dies klar und deutlich geregelt wurde.
Eine Weitere Möglichkeit für einen Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld ist die sogenannte betriebliche Übung. Hierbei ist die Rede vom Gewohnheitsrecht. Das Gewohnheitsrecht greift dann, wenn der Arbeitgeber drei Jahre in Folge eine Sonderzahlung in gleicher Höhe tätigt. So kann man dank der regelmäßigen Zahlung davon ausgehen, dass man Sie auch in den Folgejahren erhält.
Hier greifen verschiedene Faktoren, denn die Höhe von Weihnachts- und Urlaubsgeld ist gesetzlich nicht festgelegt. Folgende Faktoren sind hier zu erwähnen:
Liegen von Seiten des Arbeitgebers sachliche Gründe vor, sie kann die Höhe des Weihnachts- und Urlaubsgeldes von Person zu Person variieren. Gut zu wissen ist jedoch, dass eine höhere Qualifikation eines Kollegen nicht ausreicht, dass eine höhere Auszahlung stattfindet.
Alle Gratifikationen die man erhält sind grundsätzlich steuer- und sozialabgabenpflichtig. Sie werden anhand der Jahreslohnsteuertabelle versteuert. Positiv ist aber zu erwähnen, dass durch das Weihnachts- und Urlaubsgeld Einzahlungen in die Rentenversicherung stattfinden. So wirkt sich die Zusatzleistung des Arbeitgebers positiv auf die spätere Rente aus.
Wann die Gratifikation ausgeschüttet wird ist im jeweiligen Kollektivvertrag festgelegt. In der Regel kann man aber mit dem Urlaubsgeld rechnen mit der Monatsüberweisung im Juni oder Juli. Das Weihnachtsgeld erhält man meistens im November oder im Dezember.
Urlaubsgeld ist nicht gleich Urlaubsentgelt! Hier kommt es oft zu Verwechslungen. Unter Urlaubsentgelt versteht man das Geld, welches man während dem Urlaub bekommt, obwohl man nicht der Arbeit nachgeht. Somit ist es eine normale Fortzahlung des Gehalts. Urlaubsgeld ist dahingegen eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers und gibt es on-top zum eigentlichen Gehalt.
Gender Erklärung:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Blogbeitrag die Sprachform des generischen Maskulinums angewendet. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.